Rechtsanwalt Dr. Thomas Jedlitschka

Spezialist für Veranstaltungsrecht

Überblick für den Bereich Veranstaltungen


Meine Beratung im Veranstaltungsrecht umfasst alle für die Organisation und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen notwendigen juristischen Leistungen. Das Gesamtpaket ist interessant für Veranstalter und Ausrichter von Sportveranstaltungen, insbesondere wenn Zuwendungsmittel fließen und spätere Mittelrückforderungen ausgeschlossen werden sollen. 

Ich habe seit Beginn meiner Selbstständigkeit auch immer wieder intensiv mit Zuwendungsgebern zusammen gearbeitet. Deswegen berate ich zuwendungsgeförderte Veranstaltungen insbesondere im Hinblick auf das zu beachtende Zuwendungsrecht, das sich wegen der unterschiedlichen Regelungen der EU, des Bundes und der Länder stark unterscheiden kann. Gleiches gilt für das Vergaberecht, das alle Zuwendungsempfänger zu beachten haben, aber je nach Zuwendungsgeber im Detail unterschiedliche Vorgaben beinhalten kann. 

Gern können wir uns auch auf bestimmte Aspekte konzentrieren. Folgende Schwerpunkte haben sich über die Jahre herausgebildet:


Grundlegende Rechtsbeziehungen

  • Ausrichterverträge
  • Mietverträge für Veranstaltungsstätten
  • Haftung und Versicherungen


Öffentliche Zuschüsse  

  • Sportförderungsrecht
  • Zuwendungsrecht
  • Haushaltsrecht


Organisationskomitees

  • Einrichtung und Auflösung
  • Zuständigkeiten von Gremien (Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat)
  • Wahl der passenden Rechtsform


Personal

  • Anstellungsverträge für Geschäftsführer
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Werk- und Honorarverträge
  • Ehrenamt und Volunteers


Ausschreibungen

  • Wahl des passenden Verfahrens
  • Vertragsbedingungen
  • Auswertung und Zuschlag


Vermarktung

  • Sponsoringverträge
  • Markenrecht
  • Bekämpfung von Ambush Marketing


Behördliche Genehmigungen

  • Straßenrecht und Sondernutzung
  • Sicherheitskonzepte
  • Haftungsaspekte


Zugang und Hausrecht

  • Ticketing
  • Akkreditierungen
  • Datenschutz




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